Wo kann man vielleicht noch etwas Geld einsparen?
Diese fast klassische Bauherrenfrage wurde voraussichtlich schon 1173 beim Bau des Schiefen Turmes von Pisa gestellt. Es gibt aber auch noch andere historische Beispiele. Aber im Ernst, hier geht es nicht um Extreme, die man keinem Bauherren – schon gar keinem Eigenheimerbauer – wünschen möchte.
Eine gute Kenntnis des Baugrundes kann die notwendigen Kosten für ein Einfamilienhaus schon in der Bauausführung und darüber hinaus begrenzen.
Warum ist eine Baugrunderkundung auch für ein kleines Bauwerk – wie z. B. ein Einfamilienhaus – wichtig?
Eine sachgemäße Baugrunderkundung hat vorrangig folgende Ziele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen):
1) Erkundung der Baugrundschichten im Bereich des geplanten Bauwerkes und deren Trageigenschaften und Setzungsverhalten
2) Feststellung der Grundwasserverhältnisse (ständiges oder zeitweises Grund- oder Schichtenwasser)
3) Feststellung von möglicherweise nicht oder wenig tragfähigen Böden bzw. kontaminierten Auffüllungen
4) Nicht zu vergessen die Einschätzung der möglichen Versickerung anfallender Niederschläge auf dem eigenen Grundstück.
Diese Erkundungsergebnisse bilden die Grundlage für die Erstellung eines Baugrundgutachtens (heute meist geotechnischer Bericht genannt, früher auch Bodengutachten; der Begriff „Boden“ ist nicht ganz zutreffend, er hat eine sehr allgemeine Bedeutung und ist eher im Landschafts- und Ackerbau anzusiedeln).
Für den Eigenheimbau sind besonders folgende Aussagen von Bedeutung, die jeder verantwortungsvolle Architekt oder Statiker vom Bauherren verlangen wird:
a) Ist der Baugrund ausreichend tragfähig? Wie kann die Gründung ausgeführt werden? Welche Setzungen sind zu erwarten und in welchem Zeitraum?
b) Befindet sich die Gründung oder der Keller ständig oder zeitweise im Grundwasser?
c) Können sich versickernde Niederschläge im Kellerbereich ansammeln/aufstauen?
d) Gibt es Hinweise auf Altablagerungen (Altlasten)? Wie kann ich überschüssigen Bodenaushub umwelterecht entsorgen?
Die DIN EN 1997-2 und 1997-2/NA (früher DIN 4020, regeln u.a. Art und Umfang der Baugrunderkundung). Die Einhaltung der Norm wird im Schadensfall generell geprüft.
Viele Prüfingenieure verweisen in ihren Berichten speziell auf diesen Sachverhalt oder machen u.U. generell eine Baugrundbegutachtung vor der Erteilung des Prüfbescheides zur Bedingung.
Oft Gehörtes: „Warum eine Baugrunderkundung (oder was kann schon passieren), nebenan oder auf unserem Grundstück stehen doch schon Gebäude (vielleicht auch noch größer als unseres)“?
Berechtigte Frage, aber unsere Erfahrung besagt, dass unsere Vorfahren auch nicht „auf den Kopf gefallen“ waren. Zuerst wurden die besten Plätze in den Siedlungsgebieten „besetzt“. Wo heute innerhalb von Ortslagen freie Flächen vorliegen, sind ungünstige(re) Baugrundverhältnisse mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Oft sind Schäden (z.B. setzungsbedingte Risse) nur kaschiert oder hinter der Dämmung verborgen, oder dass Bauwerk hat das Schlimmste schon hinter sich, da – bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in organ. Böden, in unvorbelasteten jungen Tonen) die Setzungen irgendwann doch abklingen.
Und auch bei schon bestehendem Gebäude lauert ab und an eine unangenehme „Überraschung“ im Baugrund.
*) Diese Zeichnung kursierte mindestens seit den 1980er Jahren in unseren beruflichen Kreisen . Die Quelle würden wir gern erwähnen, sie ist uns aber unbekannt. Über Hinweise dazu würden wir uns freuen.